Mit Hilfe der ANABIN-Datenbank lassen sich ausländische Bildungsnachweise schnell und einfach bewerten und anerkennen. Mit einem anerkannten Hochschulabschluss gelten Sie als Fachkraft und haben damit ohne Punktesystem einen Anspruch auf die Chancenkarte.
Die Abkürzung ANABIN steht dabei für die „Anerkennung und Bewertung ausländischer Bildungsnachweise“. Zur Verfügung gestellt wird die Datenbank von der Kultusministerkonferenz der Länder in der Bundesrepublik Deutschland. Mit der ANABIN-Datenbank können ausländische Studierende, Fachkräfte und Bildungseinrichtungen sowie potenzielle Arbeitgeber, die ausländische Arbeitskräfte in Deutschland einstellen wollen, Hochschul- und Berufsabschlüsse auf ihre Gleichwertigkeit prüfen.
Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Hochschulabschluss-Anerkennung
- Auf der Website anabin.kmk.org das Feld „Institutionen“ anklicken
- Anschließend auf das Feld „Suche“ gehen und den Namen des Heimatlandes sowie Hochschulabschluss eingeben
- Die Schritt-für-Schritt-Anleitung als PDF finden sie hier
- Mögliche Ergebnisse prüfen:
- H+ und Äquivalenz „entspricht“ oder „gleichwertig“ (Hochschule und Abschluss sind anerkannt)
- H+ und Äquivalenz „bedingt vergleichbar“ (Hochschule ist anerkannt, Abschluss ist nicht anerkannt)
- H- (Hochschule ist nicht anerkannt)
- H+/- (Hochschule ist teilweise anerkannt / Beachten Sie die spezifischen Bedingungen)
Wann gilt ein Hochschulabschluss in Deutschland als anerkannt?
Die ANABIN-Datenbank macht eine schnelle und einfache Prüfung möglich, sobald Sie Ihr Heimatland und Ihren Abschluss in das Suchfeld eingeben. Nach wenigen Sekunden erscheint das Ergebnis. Mit einer H+ Klassifizierung und einer Äquivalenz „entspricht“ oder „gleichwertig“ gelten sowohl Ihr Abschluss als auch Ihre Hochschule in Deutschland als anerkannt. Damit ist Ihr Hochschulabschluss, den Sie im Ausland erworben haben, auf einem vergleichbaren Niveau mit einem deutschen Abschluss.
Was tun, wenn mein Abschluss nicht in der ANABIN-Datenbank aufgeführt ist?
Die ANABIN-Datenbank erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es kann also vorkommen, dass Ihr Abschluss noch nicht in die Datenbank eingespeist ist. WICHTIG: Wenn Ihr Hochschulabschluss nicht in der ANABIN-Datenbank aufgeführt ist, bedeutet das nicht zwangsläufig, dass Ihr Abschluss nicht mit einem deutschen Abschluss vergleichbar ist. Kontaktieren Sie die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) und beantragen Sie ein Zeugnisbewertungsverfahren. Diese Beantragung kann auch Online über die (ZAB) erfolgen.
Die individuelle Prüfung Ihres Abschlusszeugnisses dauert etwa zwei Monate. Sobald das Verfahren abgeschlossen ist, erhalten Sie einen Anerkennungsbescheid. Dieses Dokument gilt dann als offizieller Nachweis über die Vergleichbarkeit Ihres ausländischen Hochschulabschlusses mit einem deutschen Abschluss und kann für das Visumverfahren genutzt werden.
Was tun, wenn mein Abschluss nicht anerkannt ist?
Wenn Ihr Hochschulabschluss zwar in der ANABIN-Datenbank aufgeführt, aber als H – oder H+/- deklariert wird, bedeutet das, Ihr Abschluss ist entweder gar nicht oder nur teilweise anerkannt. Trotzdem haben Sie die Möglichkeit, Ihren Hochschulabschluss nachträglich anerkennen zu lassen. Sie können beispielsweise spezifische Anpassungslehrgänge absolvieren, in denen Sie zusätzliche Qualifikationen erwerben.
Viele Hochschulen und Weiterbildungseinrichtungen bieten diese Lehrgänge an. In manchen Fällen können Sie auch nachträgliche Prüfungen ablegen. Das Netzwerk „Integration durch Qualifizierung“ aber auch die „Agentur für Arbeit“ kann Sie dazu ausführlich beraten. Kontaktieren Sie außerdem die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) für eine individuelle Bewertung Ihrer Situation.
Wie geht es weiter, wenn mein Hochschulabschluss anerkannt ist?
Wenn Sie aus einem Nicht-EU-Land kommen und in Deutschland arbeiten möchten, können Sie die Blue Card oder die Chancenkarte beantragen. Bei der Blue Card müssen Sie nicht nur einen Hochschulabschluss, sondern auch eine Mindestgehaltsgrenze von 58.400 Euro brutto (2023) einhalten. In Mangelberufen, das betrifft beispielsweise Ärzte, Ingenieure, Naturwissenschaftler, Mathematiker und IT-Fachkräfte, liegt die Gehaltsuntergrenze bei 45.552 Euro (2023). (Quelle: Auswärtiges Amt).
Wer die Chancenkarte beantragen möchte, muss seine berufliche Erfahrung sowie ausreichende Sprachkenntnisse und finanzielle Mittel nachweisen. Das geht über zwei Wege:
- Wer im Punktesystem mindestens sechs Punkte erreicht
- Wer einen Hochschulabschluss oder eine anerkannte Berufsausbildung nachweisen kann
Mit einem anerkannten Hochschulabschluss gelten Sie als Fachkraft und haben damit ohne Punktesystem einen Anspruch auf die Chancenkarte. Mit der Chancenkarte bekommen Sie eine einjährige Aufenthaltsdauer für Deutschland und können vor Ort nach einer geeigneten Arbeitsstelle suchen. Um die Chancenkarte zu beantragen, wenden Sie sich an die zuständige Auslandsvertretung Deutschlands in Ihrem Herkunftsland (Deutsche Botschaft oder Deutsches Konsulat).
Bedingungen für die Chancenkarte mit anerkanntem Hochschulabschluss
Wenn Ihr Hochschulabschluss in der ANABIN-Datenbank als anerkannt gilt, können Sie die Chancenkarte sofort beantragen. Wichtig ist, dass Sie der Behörde einen Nachweis über Ihre finanziellen Mittel überbringen. Während Ihres Aufenthalts in Deutschland müssen Sie für Ihre Lebenshaltungskosten selbst aufkommen. Dies geht beispielsweise über einen Nebenjob mit bis zu 20 Stunden in der Woche oder ein sogenanntes Sperrkonto. Klicken Sie hier, um Ihr Sperrkonto jetzt einfach und schnell einzurichten.
Auf das Sperrkonto zahlen Sie einen Mindestbetrag ein. Ab dem 1. Januar 2023 beträgt der angenommene jährliche Regelbedarf, der bei Visumbeantragung auf das Sperrkonto eingezahlt sein muss, 12.324 Euro (Quelle: Auswärtiges Amt). Sie dürfen monatlich nur einen gewissen Betrag abheben. Außerdem müssen Sie während Ihres Aufenthalts in Deutschland krankenversichert sein, damit ihre medizinische Versorgung garantiert ist.
Fazit
Mit Hilfe der ANABIN-Datenbank können Sie schnell selbst prüfen, ob Ihr Hochschulabschluss und ihre Hochschule in Deutschland anerkannt sind. Sollte dies nicht der Fall sein, oder haben Sie anderweitige Fragen in Bezug auf die Anerkennung Ihres Berufsabschlusses, dann wenden Sie sich an die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Diese kann Ihre Situation individuell bewerten und prüfen. Mit einem anerkannten Hochschulabschluss erhalten Sie die Chancenkarte, ohne Rücksicht auf das Punktesystem nehmen zu müssen.
Für Ihren Lebensunterhalt müssen Sie nach dem Aufenthaltsgesetz (§ 5 AufenthG) während Ihrer Aufenthaltszeit in Deutschland selbst aufkommen. Kosten für Lebensmittel, Unterkunft und Krankenversicherung müssen Sie ohne staatliche Hilfe decken können. Dies geht entweder über ein Sperrkonto, einem Sponsor, der für Sie bürgt oder in den meisten Fällen über eine Nebenbeschäftigung mit bis zu 20 Stunden in der Woche. Die Chancenkarte wird für maximal ein Jahr erteilt, kann aber bei Bedarf verlängert werden. In dieser Zeit dürfen Bewerber nach einer geeigneten Arbeitsstelle in Deutschland suchen. Können Sie innerhalb dieser Zeit einen unterschriebenen Arbeitsvertrag nachweisen, erhöht sich die Chance auf einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland. Sie können bei der zuständigen Ausländerbehörde dann einen Antrag auf einen langfristigen Aufenthaltstitel stellen.
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